Verwahrungsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026

Diese Verwahrungsrichtlinie gilt für die von Gate Technology Ltd. (das "Unternehmen") über ihreWebsite: www.gate.com/de-eu.

Gate Technology Ltd. ist ordnungsgemäß als Krypto-Vermögenswerte-Dienstleister der Klasse 3 gemäß dem Markets in Crypto-Assets Act (Kapitel 647, Gesetze von Malta) (das"Gesetz") autorisiert und unterliegt der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (die "MiCA"), durch die Malta Financial Services Authority (die "MFSA") als zuständige Behörde in Malta, um die folgenden Krypto-Vermögenswerte-Dienstleistungen anzubieten:

  • Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen Geldmittel;
  • Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen andere Krypto-Vermögenswerte;
  • Ausführung von Orders für Krypto-Vermögenswerte im Auftrag von Kunden;
  • Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Vermögenswerte;
  • Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten im Auftrag von Kunden;
  • Transferdienste für Krypto-Vermögenswerte im Auftrag von Kunden.

Das Unternehmen ist zudem von der MFSA als Zahlungsinstitut gemäß dem Financial Institutions Act (Kapitel 376, Gesetze von Malta) autorisiert, um Folgendes anzubieten:

  • Dienste, die es ermöglichen, Bargeld auf ein Zahlungskonto einzuzahlen, einschließlich aller Operationen, die für die Verwaltung eines solchen Kontos erforderlich sind;
  • Dienste, die es ermöglichen, Bargeld von einem Zahlungskonto abzuheben, einschließlich aller Operationen, die für die Verwaltung eines solchen Kontos erforderlich sind;
  • Durchführung von Zahlungsvorgängen, einschließlich Überweisungen von Geldern auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister.

Diese Verwahrungsrichtlinie (die "Richtlinie") legt die Verwahrungsregelungen des Unternehmens für Krypto-Vermögenswerte und Fiat-Währungen (zusammen,"Verwahrungsvermögenswerte") dar. Diese Richtlinie ist ein integraler Bestandteil des Nutzervertrags.

Die Richtlinie beschreibt den Verwahrungsrahmen des Unternehmens, einschließlich Verfahren und Kontrollen für Aufbewahrung, Verantwortlichkeit, Sicherung, Wiederherstellung und Abstimmung. Die Richtlinie entspricht dem Rahmen der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Krypto-Vermögenswerte (MiCA), der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ("PSD2") sowie anderen geltenden Gesetzen. 

1. Allgemeine Grundsätze  

Das Unternehmen hält die folgenden Grundsätze in Bezug auf Verwahrungsvermögenswerte ein: 

  • Trennung: Verwahrungsvermögenswerte, die im Namen der Nutzer gehalten werden, sind von den eigenen Vermögenswerten des Unternehmens getrennt. Solche Vermögenswerte werden nicht in der Bilanz des Unternehmens erfasst und nicht für Eigenhandel, Anlagezwecke oder Transaktionen mit Dritten verwendet.
  • Schutz und Sicherung: Verwahrungsvermögenswerte sind gegen unbefugte Nutzung, Veruntreuung, Diebstahl oder Verlust geschützt.
  • Eigentumsrechte: Nutzer behalten sämtliche Eigentumsrechte an ihren Verwahrungsvermögenswerten, auch wenn diese in einer Sammel- oder Omnibus-Kontostruktur gehalten werden.
  • Schutz vor Gläubigern: Verwahrungsvermögenswerte sind rechtlich vom Vermögendes Unternehmens getrennt und im Falle einer Insolvenz vor Ansprüchen von Gläubigern geschützt.
  • Delegation und Auslagerung: Das Unternehmen bestellt keine Unterverwahrer für die Aufbewahrung von Verwahrungsvermögenswerten.
  • Haftung: Das Unternehmen haftet für den Verlust von Verwahrungsvermögenswerten, der auf dem Unternehmen zurechenbare Vorfälle zurückzuführen ist. Die Haftung ist auf den Marktwert des verlorenen Krypto-Vermögenswertes zum Zeitpunkt des Verlustes begrenzt. Nicht dem Unternehmen zurechenbare Vorfälle umfassen Ereignisse, die unabhängig von der Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen oder den Tätigkeiten des Unternehmens eintreten.

2. Verwahrungsplattform  

Das Unternehmen betreibt eine sichere Wallet-Infrastruktur, die sowohl Hot- als auch Cold-Wallets für Krypto-Vermögenswerte sowie ausgewiesene Nutzer-Geldkonten umfasst. Für die Aufbewahrung und Verwaltung von Verwahrungsvermögenswerten werden robuste, mehrschichtige Sicherheitskontrollen implementiert. Ein- und Auszahlungen werden sicher verarbeitet, wobei für größere Auszahlungen eine Multi-Signatur-Genehmigung erforderlich ist. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören Multi-Signatur-Wallets, Schlüsselrotation, Multi-Faktor-Authentifizierung, Datenverschlüsselung und Versicherungsschutz. 

3. Abstimmung und Aufzeichnungen

Das Unternehmen führt regelmäßige Abstimmungen zwischen internen Unternehmensaufzeichnungen, Nutzerkonten und den Salden des Distributed Ledger durch.Umfassende und angemessene Aufzeichnungen werden gemäß den geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen geführt. 

4. Betriebs- und IKT-Risikomanagement  

Betriebsrisiken umfassen menschliche Fehler, Prozessfehler und physische Sicherheitsbedrohungen. IKT-Risiken umfassen Cybersecurity-Bedrohungen, Systemausfälle, Risiken für die Datenintegrität und Risiken durch Dritte. Das Unternehmen mindert diese Risiken durch den Einsatz eines mehrschichtigen Cybersecurity-Rahmens, strenge Zugriffskontrollen und einen umfassenden Incident-Response-Plan. 

5. Berichterstattung und Rückgabe von Verwahrungsvermögenswerten

Nutzer erhalten mindestens alle drei (3) Monate Kontoauszüge über ihre Bestände und auf angemessene Anfrage. Die Kontoauszüge enthalten Salden, Bewertungen und sämtliche Transfers von Verwahrungsvermögenswerten während des betreffenden Zeitraums. Nutzer können zudem ihre Positionen in Echtzeit und kontinuierlich über ihre Client-Account-Oberfläche einsehen. 

Das Unternehmen setzt robuste Verifizierungsprotokolle, sichere Transfermechanismen und zeitgerechte Ausführungsverfahren ein, um die sichere Rückgabe von Verwahrungsvermögenswerten an die Nutzer zu gewährleisten.