| BEGRIFF | DEFINITION |
|---|---|
| KONTO | Ein bei Gate Technology Ltd. auf den Namen des Nutzers geführtes Konto. |
| AML | Anti-Geldwäsche, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. |
| ANWENDBARE GESETZE UND VERORDNUNGEN | Bestimmungen von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Regeln, Genehmigungen, Urkunden, Urteilen, Entscheidungen, Dekreten oder Anordnungen einer zuständigen Behörde, die für Gate Technology Ltd. oder die Nutzer gelten. |
| ANTRAGSTELLER | Eine natürliche oder juristische Person, die einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos bei Gate Technology Ltd. stellt. |
| ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE | MFSA und jede andere Regulierungs-, Justiz- oder Strafverfolgungsbehörde, die für die Aktivitäten von Gate Technology Ltd., die Plattform oder die Nutzer zuständig ist. |
| KRYPTO-ASSET | Ein Krypto-Asset im Sinne von Artikel 3(1)(5) der MiCA und von Gate Technology Ltd. gemäß geltendem Recht und internen Richtlinien/Verfahren als handelbares Krypto-Asset zugelassen. |
| DEFAULT-EVENT | Ein Ereignis, das unter Regel 16.1 beschrieben ist. |
| DIREKT-ZUGANGSMODELL | Ein Zugangsmodell, bei dem Nutzer direkt auf der Plattform handeln können, ohne dass Vermittler erforderlich sind. |
| AUSFALLZEIT | Jede geplante oder ungeplante Zeitspanne, in der die Plattform nicht erreichbar ist oder wesentliche Funktionen nicht wie vorgesehen arbeiten. |
| UTEN, UTED, UTING UND UTION | Ausführung eines Handels, bei dem Aufträge durch Belastung und Gutschrift der entsprechenden Mengen von Krypto-Assets und/oder Fiat-Währung, die gemäß Regel 17.14 reserviert wurden, in den jeweiligen Nutzerkonten abgeglichen wurden. |
| FILL, FILLING, FILLED | Die vollständige oder teilweise Ausführung zweier Aufträge, die zu einem Handel führen. |
| FINANZKRIMINALITÄT | Jegliches kriminelle Verhalten im Zusammenhang mit Geld, Finanzdienstleistungen oder Märkten, einschließlich Straftaten wie: (a) Betrug oder Unehrlichkeit; (b) Fehlverhalten in oder Missbrauch von Informationen über einen Finanzmarkt; (c) Umgang mit Erträgen aus Straftaten; (d) Terrorismusfinanzierung; oder (e) andere Aktivitäten, die darauf abzielen, finanzielle Vorteile durch betrügerische und unethische Mittel zu erlangen oder zu schützen. |
| HÖHERE GEWALT | Ereignisse, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von Gate Technology Ltd. liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Feuer, Terrorakte, Epidemien, Krieg, Aufruhr, Embargo, Arbeitskampf, Rohstoffmangel, Stromausfall, Regierungsakte usw. |
| INSIDERINFORMATIONEN | Insiderinformationen sind nicht-öffentliche, präzise Informationen, die den Preis eines Krypto-Assets oder die Investitionsentscheidung eines vernünftigen Nutzers in Bezug auf dieses Krypto-Asset beeinflussen könnten. |
| INSIDERHANDEL | Insiderhandel bezeichnet die Situation, in der ein Nutzer oder Dritter Insiderinformationen besitzt und diese durch eine Transaktion für sich selbst oder einen Dritten direkt oder indirekt in Bezug auf das betreffende Krypto-Asset nutzt. Insiderhandel umfasst auch die Nutzung von Insiderinformationen zur Stornierung oder Änderung einer Transaktion oder eines Auftrags, der vor dem Besitz der Insiderinformation aufgegeben wurde. |
| LIMIT-AUFTRAG | Ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Menge eines Krypto-Assets zu einem bestimmten oder besseren Preis. |
| MAKER-AUFTRAG | Ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Krypto-Assets zu einem anderen Preis als alle bestehenden Aufträge, der im Orderbuch offen bleibt, bis: a) er vom Nutzer storniert wird; b) er aufgrund einer Zeit-Inkraft-Anweisung abläuft; oder c) er vollständig durch einen oder mehrere Taker-Aufträge zum gleichen Preis ausgeführt wird. |
| MARKTMISSBRAUCH | Marktmissbrauch bezeichnet die unter Regel 22 dieser Regeln beschriebenen Ereignisse. |
| MARKTMANIPULATION | Marktmanipulation hat die in MiCA festgelegte Bedeutung. |
| MARKT-AUFTRAG | Ein Auftrag, bei dem ein Nutzer einen Auftrag zum aktuellen Marktpreis des betreffenden Krypto-Assets ausführt. |
| MICA | Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Krypto-Assets und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937. |
| OFFENER AUFTRAG | Ein Auftrag, der noch nicht ausgeführt wurde. |
| AUFTRAG | Eine vom Nutzer auf der Plattform platzierte Anweisung zum Kauf oder Verkauf eines Krypto-Assets. |
| ORDERBUCH | Das Live-Elektronische Verzeichnis der offenen Aufträge für Handelspaare. |
| PRE-OPEN SESSION | Der von Gate Technology Ltd. festgelegte Zeitraum vor Beginn einer neuen Handelssession nach einer Handelssperre oder vor der Zulassung eines neuen Krypto-Assets zum Handel. Es handelt sich um den Zeitraum der Auftragsansammlung, in dem alle von Nutzern eingegebenen Aufträge automatisch im Orderbuch erfasst werden, ohne ausgeführt zu werden, und Aufträge storniert werden können. |
| RISIKOHINWEIS | Der Risikohinweis ist auf der Website von Gate Technology Ltd. veröffentlicht. Siehe Link Risk Disclosure Notice. |
| REGEL | Bezieht sich auf eine in diesen Regeln enthaltene Regel. |
| HANDELSSPERRE | Der Zeitraum, in dem die Handelsaktivität für ein Krypto-Asset auf der Plattform von Gate Technology Ltd. ausgesetzt ist. |
| TAKER-AUFTRAG | Ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Krypto-Assets, der zum gleichen Preis wie ein oder mehrere bestehende Aufträge im Orderbuch platziert wird und sofort zum verfügbaren Preis ausgeführt wird, soweit die Menge der bestehenden Aufträge reicht. |
| DRITTVERWALTER | Jede Drittpartei (außer einem Gate Technology Ltd.-Unternehmen), die von Gate Technology Ltd. für die Verwahrung von Krypto-Assets der Nutzer bestellt wurde. |
| NUTZER | Eine natürliche oder juristische Person, die die Onboarding-Anforderungen von Gate Technology Ltd. erfüllt hat und zum Handel von Krypto-Assets auf der Plattform autorisiert wurde. |
| NUTZERVEREINBARUNG | Die zwischen Gate Technology Ltd. und einem Nutzer abgeschlossene Vereinbarung über die Bereitstellung von Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung. |