TRADING RULES
  • Zuletzt überarbeitet am: 20. Oktober 2025
  1. EINLEITUNG

    1. 1.1. Diese Handelsregeln („Regeln“) regeln die Anforderungen und Bedingungen für Nutzer, um Krypto-Assets auf www.gate.com/en-eu („Plattform“) zu handeln, betrieben von Gate Technology Limited („Gate“), einem in Malta gegründeten Unternehmen, das von der Malta Financial Services Authority („MFSA“) als Crypto-Asset Service Provider gemäß Verordnung (EU) 2023/1114 (‘MiCA’) lizenziert ist, um folgende Krypto-Asset-Dienstleistungen anzubieten:
      1. (i) Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Assets;
      2. (ii) Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets im Auftrag von Kunden;
      3. (iii) Umtausch von Krypto-Assets gegen Geldmittel oder andere Krypto-Assets (Eigenhandel);
      4. (iv) Ausführung von Aufträgen für Krypto-Assets im Auftrag von Kunden; und
      5. (v) Transferdienste für Krypto-Assets im Auftrag von Kunden.
    2. 1.2. Gemäß der Nutzervereinbarung gelten diese Regeln, wie sie von Zeit zu Zeit geändert werden, für alle Nutzer von Gate Technology Ltd. und sind für diese bindend. Als Teil der Nutzervereinbarung müssen Nutzer:
      1. 1.2.1. (a) diese Regeln (wie von Zeit zu Zeit geändert) lesen, verstehen, zustimmen und einhalten, um Zugang zur Plattform zu erhalten und diese weiterhin nutzen zu können; (b) alle von Gate Technology Ltd. unter diesen Regeln herausgegebenen Regeln und Verfahren einhalten; (c) die Bestimmungen aller von Gate Technology Ltd. herausgegebenen Mitteilungen beachten; (d) Anforderungen, Entscheidungen oder Weisungen von Gate Technology Ltd. gemäß diesen Regeln befolgen, vorbehaltlich des Beschwerdeverfahrens von Gate Technology Ltd.
      2. 1.2.2. die Risikohinweise lesen, anerkennen und akzeptieren, bevor sie auf der Plattform handeln dürfen.
    3. 1.3. Ein Nutzer, der den Risikohinweisen nicht zustimmt, darf auf der Plattform nicht handeln.
    4. 1.4. Diese Regeln sind Bestandteil der mit jedem Nutzer abgeschlossenen Nutzervereinbarung mit Gate Technology Ltd. und im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Regeln und der Nutzervereinbarung haben diese Regeln Vorrang.
    5. 1.5. Diese Regeln sowie die Nutzervereinbarung stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen Gate Technology Ltd. und jedem Nutzer dar. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform durch einen Nutzer gilt als Zustimmung zur Einhaltung dieser Regeln und der Kundenvereinbarung.
    6. 1.6. Diese Regeln werden allen relevanten Stellen zur Verfügung gestellt.
  2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    1. 2.1. In diesen Regeln haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die jeweils angegebene Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert.
    2. BEGRIFFDEFINITION
      KONTOEin bei Gate Technology Ltd. auf den Namen des Nutzers geführtes Konto.
      AMLAnti-Geldwäsche, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.
      ANWENDBARE GESETZE UND VERORDNUNGENBestimmungen von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Regeln, Genehmigungen, Urkunden, Urteilen, Entscheidungen, Dekreten oder Anordnungen einer zuständigen Behörde, die für Gate Technology Ltd. oder die Nutzer gelten.
      ANTRAGSTELLEREine natürliche oder juristische Person, die einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos bei Gate Technology Ltd. stellt.
      ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEMFSA und jede andere Regulierungs-, Justiz- oder Strafverfolgungsbehörde, die für die Aktivitäten von Gate Technology Ltd., die Plattform oder die Nutzer zuständig ist.
      KRYPTO-ASSETEin Krypto-Asset im Sinne von Artikel 3(1)(5) der MiCA und von Gate Technology Ltd. gemäß geltendem Recht und internen Richtlinien/Verfahren als handelbares Krypto-Asset zugelassen.
      DEFAULT-EVENTEin Ereignis, das unter Regel 16.1 beschrieben ist.
      DIREKT-ZUGANGSMODELLEin Zugangsmodell, bei dem Nutzer direkt auf der Plattform handeln können, ohne dass Vermittler erforderlich sind.
      AUSFALLZEITJede geplante oder ungeplante Zeitspanne, in der die Plattform nicht erreichbar ist oder wesentliche Funktionen nicht wie vorgesehen arbeiten.
      UTEN, UTED, UTING UND UTIONAusführung eines Handels, bei dem Aufträge durch Belastung und Gutschrift der entsprechenden Mengen von Krypto-Assets und/oder Fiat-Währung, die gemäß Regel 17.14 reserviert wurden, in den jeweiligen Nutzerkonten abgeglichen wurden.
      FILL, FILLING, FILLEDDie vollständige oder teilweise Ausführung zweier Aufträge, die zu einem Handel führen.
      FINANZKRIMINALITÄTJegliches kriminelle Verhalten im Zusammenhang mit Geld, Finanzdienstleistungen oder Märkten, einschließlich Straftaten wie:
      (a) Betrug oder Unehrlichkeit;
      (b) Fehlverhalten in oder Missbrauch von Informationen über einen Finanzmarkt;
      (c) Umgang mit Erträgen aus Straftaten;
      (d) Terrorismusfinanzierung; oder
      (e) andere Aktivitäten, die darauf abzielen, finanzielle Vorteile durch betrügerische und unethische Mittel zu erlangen oder zu schützen.
      HÖHERE GEWALTEreignisse, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von Gate Technology Ltd. liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Feuer, Terrorakte, Epidemien, Krieg, Aufruhr, Embargo, Arbeitskampf, Rohstoffmangel, Stromausfall, Regierungsakte usw.
      INSIDERINFORMATIONENInsiderinformationen sind nicht-öffentliche, präzise Informationen, die den Preis eines Krypto-Assets oder die Investitionsentscheidung eines vernünftigen Nutzers in Bezug auf dieses Krypto-Asset beeinflussen könnten.
      INSIDERHANDELInsiderhandel bezeichnet die Situation, in der ein Nutzer oder Dritter Insiderinformationen besitzt und diese durch eine Transaktion für sich selbst oder einen Dritten direkt oder indirekt in Bezug auf das betreffende Krypto-Asset nutzt. Insiderhandel umfasst auch die Nutzung von Insiderinformationen zur Stornierung oder Änderung einer Transaktion oder eines Auftrags, der vor dem Besitz der Insiderinformation aufgegeben wurde.
      LIMIT-AUFTRAGEin Auftrag zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Menge eines Krypto-Assets zu einem bestimmten oder besseren Preis.
      MAKER-AUFTRAGEin Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Krypto-Assets zu einem anderen Preis als alle bestehenden Aufträge, der im Orderbuch offen bleibt, bis:
      a) er vom Nutzer storniert wird;
      b) er aufgrund einer Zeit-Inkraft-Anweisung abläuft; oder
      c) er vollständig durch einen oder mehrere Taker-Aufträge zum gleichen Preis ausgeführt wird.
      MARKTMISSBRAUCHMarktmissbrauch bezeichnet die unter Regel 22 dieser Regeln beschriebenen Ereignisse.
      MARKTMANIPULATIONMarktmanipulation hat die in MiCA festgelegte Bedeutung.
      MARKT-AUFTRAGEin Auftrag, bei dem ein Nutzer einen Auftrag zum aktuellen Marktpreis des betreffenden Krypto-Assets ausführt.
      MICAVerordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Krypto-Assets und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937.
      OFFENER AUFTRAGEin Auftrag, der noch nicht ausgeführt wurde.
      AUFTRAGEine vom Nutzer auf der Plattform platzierte Anweisung zum Kauf oder Verkauf eines Krypto-Assets.
      ORDERBUCHDas Live-Elektronische Verzeichnis der offenen Aufträge für Handelspaare.
      PRE-OPEN SESSIONDer von Gate Technology Ltd. festgelegte Zeitraum vor Beginn einer neuen Handelssession nach einer Handelssperre oder vor der Zulassung eines neuen Krypto-Assets zum Handel. Es handelt sich um den Zeitraum der Auftragsansammlung, in dem alle von Nutzern eingegebenen Aufträge automatisch im Orderbuch erfasst werden, ohne ausgeführt zu werden, und Aufträge storniert werden können.
      RISIKOHINWEISDer Risikohinweis ist auf der Website von Gate Technology Ltd. veröffentlicht. Siehe Link Risk Disclosure Notice.
      REGELBezieht sich auf eine in diesen Regeln enthaltene Regel.
      HANDELSSPERREDer Zeitraum, in dem die Handelsaktivität für ein Krypto-Asset auf der Plattform von Gate Technology Ltd. ausgesetzt ist.
      TAKER-AUFTRAGEin Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Krypto-Assets, der zum gleichen Preis wie ein oder mehrere bestehende Aufträge im Orderbuch platziert wird und sofort zum verfügbaren Preis ausgeführt wird, soweit die Menge der bestehenden Aufträge reicht.
      DRITTVERWALTERJede Drittpartei (außer einem Gate Technology Ltd.-Unternehmen), die von Gate Technology Ltd. für die Verwahrung von Krypto-Assets der Nutzer bestellt wurde.
      NUTZEREine natürliche oder juristische Person, die die Onboarding-Anforderungen von Gate Technology Ltd. erfüllt hat und zum Handel von Krypto-Assets auf der Plattform autorisiert wurde.
      NUTZERVEREINBARUNGDie zwischen Gate Technology Ltd. und einem Nutzer abgeschlossene Vereinbarung über die Bereitstellung von Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung.
  3. ANWENDBARKEIT

    1. 3.1. Diese Regeln gelten für alle Nutzer und alle Transaktionen, die auf der Plattform durchgeführt werden.
    2. 3.2. Diese Regeln und deren Änderungen treten ab dem Veröffentlichungsdatum in Kraft.
    3. 3.3. Diese Regeln gelten für einen Nutzer für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Nutzers, wie unter Regel 14 vorgesehen.
  4. BEFUGNISSE VON GATE TECHNOLOGY LTD

    1. 4.1. Gate Technology Ltd. ist gemäß diesen Regeln befugt, seinen Markt zu überwachen. Gate Technology Ltd. ist insbesondere berechtigt, gemäß verschiedenen Bestimmungen dieser Regeln:
      1. 4.1.1. Bedingungen, Regeln, Einschränkungen und Verfahren für die Registrierung von Nutzern bekanntzugeben;
      2. 4.1.2. Bedingungen, Regeln, Einschränkungen und Verfahren für die Zulassung und fortlaufende Aufnahme von Krypto-Assets zum Handel bekanntzugeben;
      3. 4.1.3. Zeit, Art und Weise der Ausführung von Trades zwischen Nutzern sowie die Handels- und Abwicklungsverfahren für den Markt von Gate Technology Ltd. festzulegen;
      4. 4.1.4. Gebühren und andere Entgelte bestimmen, die an Gate Technology Ltd. zu zahlen sind;
      5. 4.1.5. den Markt zu überwachen;
      6. 4.1.6. Disziplinarverfahren gegen Nutzer einzuleiten und Disziplinarmaßnahmen gemäß Regel 16 zu verhängen;
      7. 4.1.7. Handelssperren gemäß Regel 13 zu verhängen;
      8. 4.1.8. diese Regeln von Zeit zu Zeit gemäß deren Bestimmungen zu ändern;
      9. 4.1.9. alle Maßnahmen zu ergreifen, die von der MFSA oder einer anderen zuständigen Behörde in Bezug auf Gate Technology Ltd., die gelisteten Krypto-Assets, die Konten oder die Nutzer vorgeschrieben oder verlangt werden;
      10. 4.1.10. alle Befugnisse gemäß den von der MFSA erlassenen Vorschriften, insbesondere:
        1. (a) Verwarnungen;
        2. (b) Rügen;
        3. (c) Schulungen;
        4. (d) Mindestqualifikationen;
        5. (e) Sanierungspläne;
        6. (f) Compliance-Prüfungen;
        7. (g) Rückerstattungen;
        8. (h) vertraglich vereinbarte Strafen;
        9. (i) Bedingungen für den Handel;
        10. (j) Handelsverbote;
        11. (k) Sperren und Einschränkungen beim Handel;
        12. (l) Ausschlüsse;
        13. (m) Stornierung von Kundenaufträgen und ausstehenden Anweisungen;
        14. (n) Meldung von Verstößen an die MFSA; und
        15. (o) strafrechtliche Verweise;
      11. 4.1.11. alle weiteren Befugnisse, die Gate Technology Ltd. gemäß seinen Gründungsdokumenten oder anderen mit den Nutzern geschlossenen Vereinbarungen besitzt; und
      12. 4.1.12. alle Befugnisse, die Gate Technology Ltd. gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften besitzt.
  5. NUTZERZUGANG UND VERHALTENSKODEX

    1. 5.1. Gate Technology Ltd. setzt ein Direkt-Zugangsmodell ein, bei dem alle Nutzer direkt mit Gate Technology Ltd. handeln können, ohne einen Vermittler (z. B. Broker-Dealer). Gate Technology Ltd. führt eine Due-Diligence-Prüfung neuer Nutzer vor deren Onboarding durch und überwacht die fortlaufende Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch den Nutzer.
    2. 5.2. Um Nutzer von Gate Technology Ltd. zu werden, müssen Antragsteller:
      1. 5.2.1. das Online-Antragsformular ausfüllen;
      2. 5.2.2. der Nutzervereinbarung zustimmen und sie akzeptieren;
      3. 5.2.3. diese Regeln lesen, verstehen und deren Einhaltung bestätigen, indem sie das entsprechende Kästchen auf der Plattform ankreuzen;
      4. 5.2.4. die Zulassungskriterien gemäß Regel 6 erfüllen;
      5. 5.2.5. zusätzliche Informationen bereitstellen, die Gate Technology Ltd. im Online-Antragsformular oder im Rahmen der Kunden-Due-Diligence („CDD“), AML/KYC-Prüfungen, Eignungsprüfung, Kundenklassifizierung oder Compliance verlangt; und
      6. 5.2.6. alle Onboarding-Verfahren einschließlich, aber nicht beschränkt auf AML/KYC-Verfahren zur Zufriedenheit von Gate Technology Ltd. abschließen.
    3. 5.3. Gate Technology Ltd. führt CDD-Maßnahmen gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Identitätsprüfung des Nutzers durch. Im Rahmen des Onboarding-Verfahrens müssen Antragsteller Gate Technology Ltd. bestimmte Informationen und Dokumente zur Identitätsprüfung und zu den von Gate Technology Ltd. eingesetzten Screening-Verfahren bereitstellen – ein Prozess, der als Know Your Client („KYC“) bekannt ist. Basierend auf der Risikobewertung von Gate Technology Ltd. behält sich Gate Technology Ltd. das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen zusätzliche Dokumente/Informationen von einem Nutzer zu verlangen. Gate Technology Ltd. überprüft laufend die CDD-Unterlagen, um sicherzustellen, dass sie aktuell sind und keine bereitgestellten Identitätsdokumente abgelaufen sind.
    4. 5.4. Gate Technology Ltd. kann den Antragsteller nach eigenem Ermessen als Nutzer akzeptieren, wenn dieser Regel 5.2 und 5.3 erfüllt und die Zulassungskriterien gemäß Regel 6 erfüllt. Jede Bewerbung wird vom AML/KYC-Team von Gate Technology Ltd. geprüft.
    5. 5.5. Gate Technology Ltd. behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Haftung oder Verpflichtung zur Angabe von Gründen, den Zugang und die Nutzung der Plattform für den Nutzer einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden, gemäß den Bedingungen der Nutzervereinbarung oder dieser Regeln (siehe Regel 14). Gate Technology Ltd. wird sich bemühen, den Nutzer per E-Mail über eine solche Sperrung oder Beendigung des Zugangs zu informieren.
    6. 5.6. Gate Technology Ltd. überwacht fortlaufend die Transaktionen der Nutzer auf der Plattform und behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zusätzliche Dokumente/Informationen von einem Nutzer in Bezug auf eine Transaktion auf der Plattform zu verlangen.
  6. ZULASSUNGSKRITERIEN FÜR NUTZER

    1. 6.1. Der Nutzer versichert und garantiert, dass er:
      1. 6.1.1. eine natürliche Person über 18 Jahren oder eine juristische Person ist, die nach den geltenden Gesetzen gültig organisiert und in gutem Ruf steht;
      2. 6.1.2. sich verpflichtet, diese Regeln einzuhalten;
      3. 6.1.3. nicht zuvor als Nutzer von Gate Technology Ltd. oder einer anderen Krypto-Börse gesperrt oder ausgeschlossen wurde;
      4. 6.1.4. kein Konto bei Gate Technology Ltd. besitzt oder Zugriff darauf hat;
      5. 6.1.5. ein Konto ausschließlich für den eigenen Gebrauch beantragt und nicht im Auftrag einer anderen Person;
      6. 6.1.6. die volle Befugnis und Autorität hat, die Nutzervereinbarung abzuschließen und dadurch keine andere Vereinbarung verletzt, der er angehört;
      7. 6.1.7. sich nicht in einem Staat, Land, Gebiet oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet oder Bürger oder Einwohner eines solchen ist, in der der Zugang zur Plattform oder die Nutzung der Dienste von Gate Technology Ltd. eingeschränkt oder verboten sein kann (z. B. Länder, die wirtschaftlichen Sanktionen unterliegen);
      8. 6.1.8. nicht auf einer Sanktionsliste genannt ist oder anderweitig Sanktionen unterliegt;
      9. 6.1.9. geeignet und von gutem Ruf ist;
      10. 6.1.10. über ausreichende technische Kompetenz zur Nutzung der Plattform verfügt;
      11. 6.1.11. nicht wegen einer Straftat oder finanziellen Unregelmäßigkeit verurteilt wurde.
    2. 6.2. Ein Antragsteller erhält nur Zugang zur Plattform, wenn er alle Kriterien gemäß Regel 6.1 erfüllt und Gate Technology Ltd. davon überzeugt ist, dass die Qualifikationskriterien erfüllt sind. Antragsteller, die politisch exponierte Personen („PEP“) sind, benötigen zusätzliche Genehmigungen, um als Nutzer auf der Plattform aufgenommen zu werden.
    3. 6.3. Diese Verfahren und Kontrollen dienen dazu, sicherzustellen, dass nur geeignete Nutzer Zugang erhalten, und erhöhen so die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Plattform für alle Nutzer. Durch die Einhaltung dieser Zulassungsvoraussetzungen bemüht sich Gate Technology Ltd., seinen Nutzern eine stabile und sichere Umgebung für den Handel mit Krypto-Assets zu bieten.
  7. COMPLIANCE

    1. 7.1. Das Verhalten eines Nutzers auf der Plattform unterliegt diesen Regeln, der Nutzervereinbarung und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften.
    2. 7.2. Mit Zustimmung zur Nutzervereinbarung und Eröffnung eines Kontos erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, jederzeit seinen Verpflichtungen aus der Nutzervereinbarung, diesen Regeln und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften nachzukommen.
    3. 7.3. Gate Technology Ltd. kooperiert mit zuständigen Behörden weltweit. Gate Technology Ltd. behält sich das Recht vor, Nutzerkonten und -gelder, die von einer zuständigen Behörde markiert oder untersucht werden, zu beschlagnahmen, einzufrieren und zu kündigen oder alle Handlungen auszuführen, die von einer zuständigen Behörde angeordnet, verlangt oder gefordert werden.
    4. 7.4. Gate Technology Ltd. wird jegliches Nutzerverhalten, das Marktmissbrauch, Finanzkriminalität oder einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften darstellen könnte, unverzüglich der zuständigen Behörde melden und die erforderlichen Nutzerdaten, einschließlich KYC-Informationen und Positionen im Orderbuch, insbesondere Details zu großen Positionen und Änderungen der Positionslimits, weitergeben.
    5. 7.5. Ein Nutzer muss jeder Aufforderung von Gate Technology Ltd. in Bezug auf bereitgestellte Informationen, einschließlich Erklärungen oder Dokumenten zur Überprüfung, nachkommen.
    6. 7.6. Gate Technology Ltd. kann per schriftlicher Mitteilung vom Nutzer Informationen zu allen Angelegenheiten verlangen, die mit diesen Regeln oder der Integrität der Plattform zusammenhängen oder die Gate Technology Ltd. zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften benötigt.
    7. 7.7. Ein Nutzer darf Gate Technology Ltd. wissentlich, fahrlässig oder leichtfertig keine falschen, irreführenden oder ungenauen Informationen bereitstellen (einschließlich Informationen zum Zweck der Nutzeraufnahme).
    8. 7.8. Gate Technology Ltd. behält sich das Recht vor, alle Informationen oder Dokumente, die sich im Besitz von Gate Technology Ltd. befinden oder von einem Nutzer erhalten wurden, an jede Person (einschließlich einer zuständigen Behörde) offenzulegen, um gesetzlichen Verpflichtungen von Gate Technology Ltd. nachzukommen, außer vertraglichen Verpflichtungen, oder zur Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften.
    9. 7.9 Gate Technology Ltd. identifiziert, verhindert und verwaltet Interessenkonflikte gemäß MiCA. Wenn solche Konflikte nicht wirksam verhindert werden können, werden sie den betroffenen Nutzern vor Erbringung der jeweiligen Dienstleistung offengelegt.
  8. DURCHSETZUNG UND ERMITTLUNG

    1. 8.1. Gate Technology Ltd. ist durch diese Regeln befugt, die Nutzer und deren Aktivitäten zu überwachen. Um sicherzustellen, dass der Nutzer seinen Verpflichtungen aus der Nutzervereinbarung, diesen Regeln und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften nachkommt oder um die Marktintegrität zu wahren, kann Gate Technology Ltd. eine Vielzahl von Befugnissen ausüben, darunter Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Untersuchung.
    2. 8.2. Im Rahmen dieser Befugnisse kann Gate Technology Ltd. nach eigenem Ermessen vom Nutzer verlangen, Konten, Dokumente, Bücher, Verträge oder andere Unterlagen vorzulegen.
    3. 8.3. Gate Technology Ltd. kann durch seine Mitarbeiter, Beauftragten oder Prüfer das Verhalten und die Angelegenheiten eines Nutzers untersuchen, einschließlich:
      1. 8.3.1. jeden mutmaßlichen Verstoß gegen diese Regeln durch einen Nutzer, unabhängig davon, wie ein mutmaßlicher Verstoß bekannt wird;
      2. 8.3.2. jede Beschwerde gegen einen Nutzer wegen Handlungen oder Unterlassungen; oder
      3. 8.3.3. jede Angelegenheit, die den fairen und geordneten Handel beeinflussen könnte.
    4. 8.4. Gate Technology Ltd. ist nicht verpflichtet, einen Nutzer darüber zu informieren, dass eine Untersuchung läuft.
    5. 8.5. Im Rahmen der Untersuchungsrechte gemäß Regel 8.3 behält sich Gate Technology Ltd. das Recht vor, Informationen und Dokumente, die von oder über einen Nutzer bereitgestellt wurden, für folgende Zwecke offenzulegen:
      1. 8.5.1. um Gerichtsverfahren einzuleiten, fortzuführen oder zu verteidigen;
      2. 8.5.2. wie von einer zuständigen Behörde angeordnet, verlangt oder gefordert oder unter gesetzlichem Zwang in einer beliebigen Gerichtsbarkeit;
      3. 8.5.3. um Gate Technology Ltd. die Erfüllung seiner Aufgaben unter Berücksichtigung hoher Integritäts- und Fairnessstandards zu ermöglichen; oder
      4. 8.5.4. für jeden anderen Zweck mit Zustimmung der Person, von der die Informationen stammen und ggf. der Person, auf die sie sich beziehen, gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften.
    6. 8.6. Nach einer Untersuchung gemäß Regel 8.3 kann Gate Technology Ltd. nach eigenem Ermessen feststellen, dass ein Verstoß gegen diese Regeln durch einen Nutzer vorliegt, und Disziplinarmaßnahmen gegen diesen Nutzer gemäß diesen Regeln, insbesondere Regel 14, ergreifen.
    7. 8.7. Gate Technology Ltd. dokumentiert alle Untersuchungen und Disziplinarmaßnahmen gegen einen Nutzer im Compliance-Record des Nutzers.
    8. 8.8. Jeder Verstoß gegen diese Regeln, die Nutzervereinbarung oder geltende Gesetze und Vorschriften durch Nutzer führt zu Ermittlungsverfahren, die auch die Weiterleitung an zuständige Behörden umfassen können.
    9. 8.9. Der Nutzer ist an jede Entscheidung, Feststellung oder Strafe gebunden, die aus den oben genannten Verfahren resultiert.
    10. 8.10. Nutzer müssen Gate Technology Ltd. und deren Beauftragten bei einer Untersuchung nach bestem Wissen und innerhalb der von Gate Technology Ltd. vorgegebenen Fristen unterstützen.
  9. FORTLAUFENDE PFLICHTEN DES NUTZERS

    1. 9.1. Ein Nutzer muss die folgenden fortlaufenden Pflichten einhalten, soweit sie auf ihn zutreffen:
      1. 9.1.1. keine illegalen, rechtswidrigen, unlauteren oder verbotenen Aktivitäten wie Marktmanipulation, Marktmissbrauch, irreführende Handlungen oder Praktiken, betrügerische Transaktionen oder aktive Beteiligung an Finanzkriminalität ausüben;
      2. 9.1.2. keine Webcrawler oder ähnliche Techniken zur Datenextraktion oder zum Zugriff auf die Plattform verwenden;
      3. 9.1.3. keine VPNs einsetzen, um regulatorische Beschränkungen zu umgehen;
      4. 9.1.4. keine Aspekte der Plattform oder der Gate Technology Ltd.-Website oder App rückentwickeln oder zerlegen, um Quellcode, Ideen, Konzepte oder Algorithmen zu erhalten;
      5. 9.1.5. keine Maßnahmen ergreifen, die eine unangemessene oder unverhältnismäßig hohe Belastung der Plattform verursachen oder Daten, Informationen oder e schädigen, abfangen oder entwenden;
      6. 9.1.6. keine Krypto-Assets von oder zu Wallet-Adressen senden, die im Zusammenhang mit Finanzkriminalität stehen;
      7. 9.1.7. keine Urheberrechte, Patente, Marken oder geistige Eigentumsrechte von Gate Technology Ltd. oder Dritten verletzen;
      8. 9.1.8. ein einzigartiges Passwort erstellen und die Sicherheit des Kontos durch Schutz des Passworts vor unbefugtem Zugriff oder Nutzung gewährleisten;
      9. 9.1.9. eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer führen und alle bereitgestellten Informationen stets vollständig und aktuell halten;
      10. 9.1.10. Computer, Software und andere Geräte sowie Telekommunikationsleitungen und Kommunikationsumgebungen bereitstellen und warten, die für die Nutzung der Plattform erforderlich sind;
      11. 9.1.11. geeignete Sicherheitsmaßnahmen für die Nutzung der Plattform bereitstellen und warten, um Virenangriffe, unbefugten Zugriff und Informationslecks zu vermeiden;
      12. 9.1.12. mit Gate Technology Ltd. und jeder zuständigen Behörde bei Untersuchungen zum Nutzerverhalten auf der Plattform kooperieren;
      13. 9.1.13. alle gemäß Regel 10 erforderlichen Mitteilungen rechtzeitig machen;
      14. 9.1.14. Verpflichtungen und andere Vereinbarungen mit Gate Technology Ltd. einhalten;
      15. 9.1.15. die prozeduralen, betrieblichen und technischen Anforderungen der Gate Technology Ltd.-e und Netzwerke erfüllen, wie von Gate Technology Ltd. von Zeit zu Zeit festgelegt;
      16. 9.1.16. alle Informationen oder Dokumente zu seiner Person, einschließlich CDD-Daten, stets aktuell, vollständig, wahr und korrekt halten;
      17. 9.1.17. erforderliches Personal und technische Ressourcen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß Regel 7 bereitstellen;
      18. 9.1.18. alle anfallenden Gebühren und Entgelte zahlen;
      19. 9.1.19. Gate Technology Ltd. vollumfänglich von allen Haftungen, Kosten, Schäden und Ausgaben freistellen, die sich aus dem Zugang oder der Nutzung der Plattform ergeben. Diese Freistellung umfasst auch Schäden aus direkten Handlungen oder Unterlassungen (einschließlich Verstoß gegen diese Regeln und/oder geltende Gesetze und Vorschriften) sowie alle Urteile, Vergleiche und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) aus drohenden oder tatsächlichen Klagen, Untersuchungen oder Ansprüchen zwischen einem Nutzer und Gate Technology Ltd. oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform;
      20. 9.1.20. hohe ethische Standards einhalten, um die Marktintegrität zu wahren und bei allen Aktivitäten auf der Plattform ehrlich, integer, fair, mit Sorgfalt und Kompetenz handeln;
      21. 9.1.21. keine Handlungen oder Verhaltensweisen vornehmen, die den Ruf von Gate Technology Ltd. beeinträchtigen könnten;
      22. 9.1.22. die Zulassungskriterien gemäß Regel 6 jederzeit erfüllen, solange sie Nutzer sind; und
      23. 9.1.23. sich nach jeder Sitzung von der Plattform abmelden.
    2. 9.2. Nutzer sind für alle Handlungen und Unterlassungen auf ihrem Konto verantwortlich, unabhängig davon, ob sie autorisiert sind.
    3. 9.3. Jeder Nutzer handelt als Prinzipal in Bezug auf alle Interaktionen mit Gate Technology Ltd. und Aktivitäten auf der Plattform.
    4. 9.4. Zusätzlich zu den Bedingungen für das Nutzerverhalten gemäß Regel 15 (Verbotenes Verhalten) darf der Nutzer keine Aktivitäten ausüben, die nach Ansicht von Gate Technology Ltd. einen Marktmissbrauch gemäß Regel 22 darstellen oder darstellen könnten. Insbesondere darf der Nutzer nicht:
      1. 9.4.1. sich an illegalen, rechtswidrigen, unlauteren oder betrügerischen Handlungen beteiligen oder versuchen, sich an Betrug, Täuschung oder Tricks im Zusammenhang mit einem Auftrag, Handel oder einer Aktivität auf Gate Technology Ltd. zu beteiligen;
      2. 9.4.2. einen Auftrag mit dem Wissen unterstützen oder platzieren, dass dieser zum Zweck der Erzeugung unnötiger Volatilität oder zur Schaffung von Bedingungen platziert wird, bei denen Preise nicht den fairen Marktwert widerspiegeln;
      3. 9.4.3. sich an Handlungen beteiligen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen;
      4. 9.4.4. die Plattform in einer Weise nutzen, die den Ruf des Nutzers oder der Plattform schädigen könnte;
      5. 9.4.5. gleichzeitige Kauf- und Verkaufsaufträge platzieren, die gegeneinander ausgeführt werden könnten und gegen diese Regeln oder die Nutzervereinbarung verstoßen, um den Markt zu täuschen;
      6. 9.4.6. Gate Technology Ltd., deren Manager, Gremien, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter gegenüber wesentliche Tatsachen falsch darstellen; und/oder
      7. 9.4.7. Kauf- und Verkaufsaufträge zum gleichen Preis platzieren oder annehmen, wenn der Nutzer weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass der Zweck der Aufträge darin besteht, keine echte Marktposition mit Risiko einzugehen (sogenannte Wash Trades). Kauf- und Verkaufsaufträge von verschiedenen Konten mit gemeinsamer wirtschaftlicher Berechtigung oder Verbindung, die mit der Absicht platziert werden: (i) Marktrisiko oder Preiskonkurrenz zu negieren oder (ii) einen günstigen Gebührenplan und daraus resultierende Vorteile zu erzielen, gelten ebenfalls als Verstoß gegen diese Verpflichtung in Bezug auf Wash Trades.
    5. 9.5. Der Nutzer darf nicht:
      1. 9.5.1. Preise (einschließlich Quotes), Trades oder Handelsberichte mit anderen Nutzern oder Personen koordinieren;
      2. 9.5.2. direkt oder indirekt einen anderen Nutzer auffordern, einen Preis (einschließlich Quotes) zu ändern; oder
      3. 9.5.3. sich direkt oder indirekt an Handlungen beteiligen, die andere Nutzer oder Personen bedrohen, belästigen, nötigen, einschüchtern oder anderweitig versuchen, diese unsachgemäß zu beeinflussen.
    6. 9.6. Nutzer sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie:
      1. 9.6.1. ausreichende Befugnis zur Durchführung von Geschäften auf dem Konto haben;
      2. 9.6.2. jederzeit ausreichende Kenntnisse und Verständnis ihrer Pflichten aus diesen Regeln und geltenden Gesetzen und Vorschriften besitzen;
      3. 9.6.3. ausreichende Kenntnisse, Verständnis und Erfahrung in Bezug auf Finanzmärkte, Krypto-Assets und Handel haben.
  10. MELDEPFLICHTEN

    1. 10.1. Ein Nutzer muss Gate Technology Ltd. so schnell wie möglich benachrichtigen:
      1. 10.1.1. wenn er gegen diese Regeln, die Nutzervereinbarung oder relevante geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen hat oder möglicherweise verstoßen hat;
      2. 10.1.2. wenn eine zuständige Behörde Ermittlungen oder Disziplinar-/Vollstreckungsverfahren gegen den Nutzer einleitet;
      3. 10.1.3. bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung oder Verhängung einer Sanktion durch eine zuständige Behörde im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Nutzers auf der Plattform oder wenn dies im Kontext der Pflichten des Nutzers unter diesen Regeln wesentlich ist;
      4. 10.1.4. bei Eintritt eines Default-Events;
      5. 10.1.5. wenn er eine unbefugte Nutzung seines Kontos oder Sicherheitsverletzungen entdeckt oder vermutet;
      6. 10.1.6. bei wesentlichen Änderungen der Fähigkeit des Nutzers, diese Regeln oder relevante geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten;
      7. 10.1.7. bei Änderungen oder geplanten Änderungen, die die Fähigkeit des Nutzers beeinflussen, die Kriterien gemäß Regel 6 oder fortlaufende Pflichten gemäß Regel 9 zu erfüllen; und
      8. 10.1.8. wenn ein wesentlicher Vorfall in Bezug auf das Konto gemeldet werden muss, einschließlich wesentlicher betrieblicher Probleme oder Sicherheitsbedenken.
    2. 10.2. Die oben genannten Mitteilungen müssen über die von Gate Technology Ltd. jeweils bekanntgegebenen Kanäle erfolgen, einschließlich der Benutzeroberfläche.
  11. KOMMUNIKATION MIT NUTZERN

    1. 11.1. Alle Mitteilungen, Vereinbarungen, Dokumente, Hinweise und Offenlegungen, die Gate Technology Ltd. gemäß diesen Regeln und im Zusammenhang mit dem Konto eines Nutzers bereitstellt, gelten als ordnungsgemäß zugestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wenn sie:
      1. 11.1.1. auf der Website von Gate Technology Ltd. veröffentlicht werden; oder
      2. 11.1.2. an die zuletzt bekannte registrierte E-Mail-Adresse des Nutzers gesendet werden.
  12. LISTING UND FREIGABE VON KRYPTO-ASSETS

    1. 12.1 Gate Technology Ltd. setzt einen gründlichen und strukturierten Freigabeprozess für die Zulassung von Krypto-Assets auf seiner Handelsplattform ein, um ein transparentes Listing-Verfahren zu gewährleisten. Ziel ist (a) die Verhinderung von Finanzkriminalität, (b) der Schutz des Unternehmens und (c) der Schutz der Kunden vor Betrug und Marktmissbrauch. Dieser Prozess, vollständig konform mit Artikel 76(1)(a) der MiCA, umfasst folgende Schritte:
      1. 12.1.1. Pre-Listing-Bewertung: Jedes Krypto-Asset durchläuft einen CDD-Prozess, um die Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen gemäß Richtlinie (EU) 2015/849 sicherzustellen. Der Emittent wird auf Reputation, Hintergrund und potenzielle Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiken geprüft.
      2. 12.1.2. Finanzinstrumenten-Test: Gate Technology Ltd. führt einen Finanzinstrumenten-Test durch. Dadurch wird sichergestellt, dass das Krypto-Asset korrekt klassifiziert wird, um zu prüfen, ob es als Finanzinstrument gilt und wie es regulatorisch behandelt wird.
      3. 12.1.3. Technische Bewertung: Die zugrundeliegende Technologie des Krypto-Assets wird hinsichtlich Sicherheit, Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit und Markttauglichkeit analysiert. Auch das Entwicklungsteam hinter dem Asset wird überprüft.
      4. 12.1.4. Prüfung von Anonymisierungsfunktionen: Krypto-Assets mit Anonymisierungsfunktionen werden besonders geprüft. Gate Technology Ltd. stellt sicher, dass Inhaber und deren Transaktionshistorie gemäß AML-Vorgaben identifizierbar sind.
      5. 12.1.5. Risikoanalyse: Es wird eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt, die Marktpotenzial, Betrugsrisiken und Schwachstellen bewertet, die die Plattform oder Nutzer finanziellen Risiken aussetzen könnten.
      6. 12.1.6. Freigabeentscheidung: Basierend auf den Ergebnissen der oben genannten Bewertungen wird entschieden, ob das Krypto-Asset gelistet wird. Nur Assets, die alle Compliance-, technischen und Risikokriterien erfüllen, werden zugelassen.
      7. 12.1.7. Laufende Überwachung: Nach dem Listing wird das Krypto-Asset fortlaufend überwacht, um die fortgesetzte Einhaltung der AML-Vorgaben, technische Stabilität und Marktperformance sicherzustellen.
    2. 12.2 Gate Technology Ltd. lässt nicht zum Handel zu:
      1. 12.2.1 Krypto-Assets, für die kein entsprechendes Whitepaper veröffentlicht wurde, sofern dies nach dieser Verordnung erforderlich ist;
      2. 12.2.2 Krypto-Assets mit eingebauter Anonymisierungsfunktion, es sei denn, die Inhaber und deren Transaktionshistorie sind für die Betreiber der Handelsplattform identifizierbar;
      3. 12.2.3 Krypto-Assets, die die Eignungskriterien gemäß 12.1 nicht erfüllen.
  13. DELISTING ODER HANDELSSPERRE VON KRYPTO-ASSETS

    1. 13.1. Gate Technology Ltd. wird ein gelistetes Krypto-Asset delisten oder eine Handelssperre verhängen, wenn:
      1. 13.1.1. die Delistung oder Sperre von der MFSA genehmigt wurde; oder
      2. 13.1.2. die Delistung oder Sperre erforderlich ist, um geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten;
      3. 13.1.3. die Delistung oder Sperre zum Schutz des fairen und geordneten Betriebs der Plattform erforderlich ist;
      4. 13.1.4. ein Krypto-Asset spezifische Parameter überschreitet oder voraussichtlich überschreiten wird, einschließlich, wenn nach Ermessen von Gate Technology Ltd. ein Krypto-Asset ungewöhnliche oder übermäßige Preisvolatilität zeigt;
      5. 13.1.5. ein Krypto-Asset nicht mehr den Regeln der Plattform entspricht (es sei denn, eine Handelssperre oder Delistung würde voraussichtlich erhebliche Schäden für die Interessen der Nutzer oder die Marktordnung verursachen);
      6. 13.1.6. die Delistung oder Sperre aufgrund eines Hard Forks des betreffenden Krypto-Assets erforderlich ist; und/oder
      7. 13.1.7. die Delistung oder Sperre im Zusammenhang mit einer Ausfallzeit erforderlich ist.
    2. 13.2. Die Entscheidung über Delistung oder Handelssperre eines gelisteten Krypto-Assets liegt im alleinigen Ermessen von Gate Technology Ltd. Gate Technology Ltd. wird gelistete Krypto-Assets delisten oder sperren:
      1. 13.2.1. wenn das spezifische Krypto-Asset nicht mehr diesen Regeln entspricht, es sei denn, eine Sperre oder Delistung würde voraussichtlich erhebliche Schäden für die Interessen der Nutzer oder die Marktordnung verursachen;
      2. 13.2.2. wenn dies nach Ermessen von Gate Technology Ltd. zum Erhalt eines fairen und geordneten Marktes, zum Schutz von Gate Technology Ltd. oder Nutzern oder im öffentlichen Interesse notwendig ist;
      3. 13.2.3. wenn Gate Technology Ltd. vernünftigerweise glaubt, dass das spezifische Krypto-Asset tatsächliche oder potenzielle Risiken für Gate Technology Ltd., die Plattform, Nutzer, den Markt oder die Öffentlichkeit darstellt;
      4. 13.2.4. wenn Gate Technology Ltd. vernünftigerweise glaubt, dazu verpflichtet zu sein;
      5. 13.2.5. wenn die MFSA oder eine zuständige Behörde Gate Technology Ltd. zu solchen Maßnahmen verpflichtet; und/oder
      6. 13.2.6. wenn Gate Technology Ltd. vernünftigerweise glaubt, dass es dafür berechtigte Gründe gibt.
    3. 13.3. Wenn Gate Technology Ltd. ein gelistetes Krypto-Asset delistet, wird Gate Technology Ltd.:
      1. 13.3.1. eine Mitteilung zur Delistung veröffentlichen, die das Datum der Delistung enthält, damit Nutzer ihre Guthaben bis zum angegebenen Datum schließen können;
      2. 13.3.2. alle offenen Aufträge in Bezug auf das delistete Krypto-Asset ab dem Stichtag der Delistung stornieren;
      3. 13.3.3. keine neuen Aufträge für das delistete Krypto-Asset ab dem Stichtag der Delistung zulassen; und
      4. 13.3.4. keine Einzahlungen des delisteten Krypto-Assets ab dem in Regel 13.3.1 genannten Datum zulassen.
    4. 13.4. Wenn Gate Technology Ltd. eine Handelssperre für ein gelistetes Krypto-Asset verhängt, wird Gate Technology Ltd.:
      1. 13.4.1. eine Mitteilung zur Handelssperre veröffentlichen, die das Datum und die Dauer der Sperre (sofern bekannt) enthält;
      2. 13.4.2. keine neuen Aufträge für das gesperrte Krypto-Asset ab dem Stichtag der Handelssperre zulassen; und
      3. 13.4.3. keine offenen Aufträge während der Handelssperre ausführen.
    5. 13.5. Gate Technology Ltd. nimmt den Handel so bald wie möglich wieder auf, wenn Gate Technology Ltd. dies nach eigenem Ermessen für angemessen hält. Gate Technology Ltd. übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Kosten, Schäden oder Folgen solcher Maßnahmen.
    6. 13.6. Nach einer Handelssperre und vor Wiederaufnahme des Handels veröffentlicht Gate Technology Ltd. eine Mitteilung, die die Dauer der Pre-Open Session angibt. Während dieser Pre-Open Session:
      1. 13.6.1. dürfen Nutzer nur Limit-Aufträge eingeben und offene Aufträge stornieren; und
      2. 13.6.2. werden offene Aufträge nicht abgeglichen.
    7. 13.7. Nach der Pre-Open Session gemäß Regel 13.6 und Wiederaufnahme des Handels erfolgt das Matching der Aufträge gemäß diesen Regeln.
  14. SPERRE ODER BEENDIGUNG DES NUTZERZUGANGS

    1. 14.1. Gate Technology Ltd. kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung den Zugang zur Plattform für jeden Nutzer sperren oder beenden, aus beliebigem Grund, unter anderem wenn:
      1. 14.1.1. der Nutzer zum Defaulter wird (siehe Regel 16);
      2. 14.1.2. Gate Technology Ltd. dazu gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften oder durch Anordnung einer zuständigen Behörde verpflichtet ist;
      3. 14.1.3. Gate Technology Ltd. Bedenken hinsichtlich der Sicherheit eines Nutzerkontos hat oder vermutet, dass das Konto betrügerisch oder unbefugt genutzt wird (einschließlich, wenn der Nutzer Gate Technology Ltd. darüber informiert);
      4. 14.1.4. der Nutzer die Zulassungskriterien gemäß Regel 6 nicht mehr erfüllt;
      5. 14.1.5. das Verhalten des Nutzers auf der Plattform nach Ansicht von Gate Technology Ltd. dem Betrieb und der Aufrechterhaltung eines fairen und geordneten Marktes widerspricht oder schadet;
      6. 14.1.6. das Konto des Nutzers Gegenstand von laufenden Gerichtsverfahren, Ermittlungen oder behördlichen Verfahren ist und/oder Gate Technology Ltd. ein erhöhtes Risiko für rechtliche oder regulatorische Verstöße im Zusammenhang mit dem Verhalten des Nutzers sieht;
      7. 14.1.7. der Nutzer Maßnahmen ergreift, um unsere Kontrollen zu umgehen, z. B. durch Eröffnung mehrerer Konten, Missbrauch von Aktionen oder Umgehung von Sperren und Kündigungen durch andere Methoden;
      8. 14.1.8. der Nutzer Rechte anderer Nutzer der Plattform tatsächlich oder potenziell verletzt hat; oder
      9. 14.1.9. das Verhalten oder die Unterlassung des Nutzers nach Ansicht von Gate Technology Ltd. dem Ruf oder Ansehen von Gate Technology Ltd. schadet.
    2. 14.2. Im Falle der Sperre oder Beendigung des Zugangs zur Plattform:
      1. 14.2.1. können alle offenen Aufträge des Nutzers storniert werden;
      2. 14.2.2. bleiben alle Transaktionen für den Nutzer bindend und deren Bedingungen werden durch die Sperre oder Beendigung nicht beeinträchtigt; und
      3. 14.2.3. können alle Zugangsdaten des Nutzers deaktiviert und der Zugang zur Plattform entfernt werden.
    3. 14.3. Die von Gate Technology Ltd. verhängte Sperre oder Beendigung kann sofort oder ab einem bestimmten Datum und für eine von Gate Technology Ltd. festgelegte Dauer erfolgen.
    4. 14.4. Gate Technology Ltd. wird sich bemühen, Nutzer per E-Mail über eine Sperre oder Beendigung ihres Zugangs zur Plattform zu informieren.
    5. 14.5. Gate Technology Ltd. kann eine Sperre aufheben, wenn der Grund für die Sperre behoben wurde. Ist der Verstoß nicht behoben, kann Gate Technology Ltd. die Sperre verlängern.
    6. 14.6. Nutzer, deren Zugang gesperrt oder beendet wurde, unterliegen weiterhin diesen Regeln und der Nutzervereinbarung hinsichtlich Handlungen und Unterlassungen während ihrer Registrierung sowie aller damit zusammenhängenden Untersuchungen oder Disziplinarverfahren. Dazu gehört die Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Gebühren oder anderer Beträge an Gate Technology Ltd. oder andere Nutzer.
    7. 14.7. Gate Technology Ltd. beendet den Zugang eines Nutzers zur Plattform dauerhaft und sofort mit Beendigung der Nutzervereinbarung.
  15. VERBOTENES VERHALTEN

    1. 15.1. Nutzern ist es strengstens untersagt, sich an Marktmissbrauch, Betrug oder jeglichem Verhalten zu beteiligen, das den AML-Verfahren von Gate Technology Ltd. oder geltenden Regeln und Vorschriften widerspricht, einschließlich:
      1. 15.1.1. Handlungen, die darauf abzielen oder das Risiko bergen, den Markt zu täuschen, einschließlich der Verbreitung falscher oder irreführender Informationen zu Krypto-Assets;
      2. 15.1.2. Handlungen, die Marktmanipulation darstellen, einschließlich der Platzierung von Aufträgen zum:
        1. (a) Erzeugen oder Ausführen fiktiver Transaktionen oder Platzierung von Aufträgen für fiktive Transaktionen mit Kenntnis ihrer Natur;
        2. (b) Platzierung von Aufträgen, die vorab mit anderen Marktteilnehmern abgesprochen wurden, um einen künstlichen Preis, eine fiktive Transaktion oder andere störende, betrügerische, wettbewerbswidrige oder unfaire Auswirkungen auf die Plattform zu erzielen;
        3. (c) Erzeugung oder potenzieller Erzeugung eines falschen oder irreführenden Eindrucks von Angebot und/oder Nachfrage eines Krypto-Assets; und/oder
        4. (d) Erzeugung eines abnormalen oder künstlichen Preises.
      3. 15.1.3. Handlungen, die darauf abzielen oder das Risiko bergen, die Funktion der Plattform zu überlasten oder zu beeinträchtigen.
    2. 15.2. Jeder Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass bei Feststellung (oder begründetem Verdacht) solcher Techniken oder Aktivitäten durch die Marktüberwachung von Gate Technology Ltd. oder andere Mittel, jeder Nutzer, der daran beteiligt war oder Gate Technology Ltd. zufolge daran beteiligt gewesen sein könnte, Disziplinarmaßnahmen gemäß diesen Regeln unterliegt.
    3. 15.3. Jeder Nutzer erklärt sich damit einverstanden, keine unrechtmäßige Weitergabe von Insiderinformationen zu betreiben. „Unrechtmäßige Weitergabe“ bezeichnet die Weitergabe von Insiderinformationen an andere Nutzer oder Dritte, außer im normalen Rahmen von Beschäftigung, Beruf oder Pflichten.
    4. 15.4. Jeder Nutzer erklärt, keine Empfehlungen, Beratungen, Vermittlungen oder sonstige Unterstützung zu leisten, damit andere Nutzer oder Dritte Insiderhandel betreiben, wenn der Nutzer Insiderinformationen besitzt und auf deren Grundlage andere Nutzer oder Dritte dazu anregt oder veranlasst:
      1. (a) eine Transaktion in Bezug auf das betreffende Krypto-Asset durchzuführen; oder
      2. (b) eine Transaktion oder einen Auftrag in Bezug auf das betreffende Krypto-Asset zu stornieren oder zu ändern oder andere Nutzer oder Dritte dazu zu veranlassen.
    5. 15.5. Der Nutzer darf keine Handelspraktiken oder Verhaltensweisen auf der Plattform ausüben, die:
      1. (a) eine vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der geordneten Ausführung von Transaktionen zeigen; oder
      2. (b) als „Spoofing“ bekannt sind (Bieten oder Anbieten mit der Absicht, das Gebot oder Angebot vor Ausführung zu stornieren); oder
      3. (c ) darunter fallen unter anderem: Wash Trading, Pump and Dump, Ramping, Touting, Bashing, Marktcornering, Quote Stuffing usw.
    6. 15.6. Nutzer stimmen zu und erkennen an, dass sie nicht:
      1. (a) sich an Insiderhandel beteiligen oder versuchen, sich daran zu beteiligen;
      2. (b) anderen Nutzern oder Dritten Insiderhandel empfehlen, dazu anregen oder dies erleichtern; oder
      3. (c) sich an unrechtmäßiger Weitergabe beteiligen oder versuchen, sich daran zu beteiligen.
  16. DEFAULT-REGELN UND DISZIPLINARMAßNAHMEN

    1. 16.1. Gate Technology Ltd. definiert ein Default-Event als eines der folgenden Ereignisse:
      1. 16.1.1. Nichterfüllung einer Verpflichtung des Nutzers aus der Nutzervereinbarung, diesen Regeln, abgegebenen Zusagen oder anderen Vereinbarungen mit Gate Technology Ltd.;
      2. 16.1.2. Verstoß des Nutzers gegen diese Regeln oder die Nutzervereinbarung;
      3. 16.1.3. Falschangaben des Nutzers;
      4. 16.1.4. Der Nutzer wird für insolvent erklärt oder strebt eine freiwillige Regelung seiner Schulden an oder es ist absehbar, dass der Nutzer Insolvenz- oder Liquidationsverfahren unterliegt;
      5. 16.1.5. Der Nutzer beteiligt sich an oder versucht sich an Marktmissbrauch; oder
      6. 16.1.6. Ein Vollstreckungsverfahren, eine Sanktion, formelle Mitteilung oder einstweilige Verfügung gegen den Nutzer durch eine zuständige Behörde.
    2. 16.2. Gate Technology Ltd. kann nach eigenem Ermessen den betreffenden Nutzer im Falle eines Default-Events als Defaulter erklären. Die Erklärung erfolgt per E-Mail an den Defaulter.
    3. 16.3. Nach der Erklärung eines Nutzers als Defaulter kann Gate Technology Ltd. unter Berücksichtigung der Schwere des Default-Events unter anderem folgende Disziplinarmaßnahmen einleiten:
      1. 16.3.1. schriftliche Verwarnung an den Defaulter;
      2. 16.3.2. Aufforderung an den Defaulter, innerhalb einer bestimmten Frist Informationen oder Dokumente zur Unterstützung der Untersuchung bereitzustellen;
      3. 16.3.3. Aufforderung an den Defaulter, das Default-Event nach Möglichkeit und nach Ermessen von Gate Technology Ltd. innerhalb der festgelegten Frist zu beheben;
      4. 16.3.4. Stornierung einiger oder aller Aufträge oder Transaktionen des Defaulters;
      5. 16.3.5. Verkauf einiger oder aller Krypto-Assets des Defaulters zugunsten des Defaulter-Kontos;
      6. 16.3.6. Sperre oder Beendigung des Zugangs des Defaulters zur Plattform gemäß Regel 14;
      7. 16.3.7. Sperrung des Zugangs des Defaulters zu seinen Konten;
    4. 16.4. Gate Technology Ltd. behält sich das Recht vor, jedes Default-Event und jede Disziplinarmaßnahme an die zuständigen Behörden zu melden. Gate Technology Ltd. ist nicht verpflichtet, einen Nutzer vor der Meldung eines Default-Events zu informieren.
  17. HANDELSREGELN

    1. Handelszeiten
    2. 17.1. Abgesehen von Ausfallzeiten (siehe Regel 17.2 – 17.4) oder Handelssperren (siehe Regel 14) ist die Plattform grundsätzlich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, ganzjährig geöffnet.
    3. Ausfallzeiten und Wartung
    4. 17.2. Gate Technology Ltd. kann den Handel auf der Plattform oder den Zugang der Nutzer zur Plattform oder deren Konten zeitweise unterbrechen, um Wartungsarbeiten, Upgrades oder im Falle von Notfällen oder technischen Problemen durchzuführen.
    5. 17.3. Geplante Ausfallzeiten werden den Nutzern im Voraus per E-Mail oder Mitteilung auf der Website von Gate Technology Ltd. mitgeteilt.
    6. 17.4. Bei ungeplanten Ausfallzeiten aufgrund von Notfällen (siehe Regel 24.3) oder technischen Problemen (siehe Regel 24.4) informiert Gate Technology Ltd. die betroffenen Nutzer über Art und Auswirkungen der Situation.
    7. 17.5. Zusätzlich zu den in diesen Regeln und/oder der Nutzervereinbarung vorgesehenen Maßnahmen behält sich Gate Technology Ltd. das Recht vor (ohne jegliche Haftung von Gate Technology Ltd. oder dessen verbundenen Unternehmen), Inhalte, Komponenten oder Funktionen der Plattform zu deaktivieren, aktualisieren, stornieren, einschränken oder anderweitig zu ändern.
    8. Ordertypen und Handelsbedingungen
    9. 17.6. Ein Nutzer kann folgende Ordertypen auf der Plattform platzieren:
      1. 17.6.1 Market Order – Nutzer können ein Krypto-Asset zum aktuellen Marktpreis kaufen oder verkaufen. Die Market Order wird sofort zum besten verfügbaren Preis ausgeführt;
      2. 17.6.2 Zeitbedingte Order – Nutzer können eine zeitbedingte Order platzieren, die bei Erreichen eines vom Nutzer festgelegten Zeitintervalls und weiterer Kriterien als Limit-Order platziert wird;
      3. 17.6.3 Limit Order – Nutzer legen einen maximalen oder minimalen Preis fest, zu dem die Order ausgeführt werden kann. Eine Limit-Order kann sofort ausgeführt werden, falls ein entsprechendes Angebot besteht, oder bleibt im Orderbuch bis zum passenden Preis;
      4. 17.6.4 Conditional Order – Nutzer stellen eine Anfrage zur Ausführung einer Order bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Die Anfrage wird ausgeführt, sobald der Marktpreis den Trigger-Preis erreicht. Nach Auslösung prüft das die Wirksamkeit der Reserve-Order, erstellt eine und fügt sie der Orderliste hinzu.
    10. 17.7. Gate Technology Ltd. garantiert nicht, dass eine Market Order zum angegebenen Preis ausgeführt wird. Eine Market Order kann zu verschiedenen Preisen ausgeführt werden, abhängig von der Menge des Krypto-Assets und den vorhandenen Orders im Orderbuch.
    11. 17.8. Eine gültige Market Order wird sofort im Orderbuch gepostet.
    12. 17.9. Eine Limit Order wird zum angegebenen oder besseren Preis ausgeführt.
    13. 17.10. Eine Limit Order kann zu einer Taker-Order oder Maker-Order führen oder teilweise beides sein.
    14. 17.11. Eine nicht sofort ausgeführte Limit Order bleibt im Orderbuch, bis sie durch eine Taker-Order ausgeführt oder vom Nutzer oder Gate Technology Ltd. storniert wird (siehe Regel 17.18–17.19).
    15. 17.12. Eine Conditional Order wird nicht ausgeführt, wenn die vom Nutzer festgelegten Bedingungen nicht eintreten.
    16. Orderplatzierung
    17. 17.13. Nutzer können Orders über die Website oder die App von Gate Technology Ltd. platzieren.
    18. 17.14. Nutzer müssen ein ausreichendes Guthaben des jeweiligen Krypto-Assets und ggf. Fiat-Währung auf ihrem Konto haben, um den Gesamtwert der Order plus Gebühren zu decken (alle Orders sind vorfinanziert). Bei Platzierung einer Order wird die Menge des Krypto-Assets (inkl. Gebühren) und ggf. Fiat-Währung im Konto reserviert, bis die Order ausgeführt, abläuft oder storniert wird. Nicht ausgeführte Teile bleiben reserviert, bis sie ausgeführt, ablaufen oder storniert werden.
    19. 17.15. Gate Technology Ltd. erfasst das Guthaben der Nutzer an Krypto-Assets und Fiat-Währungen. Bei unzureichendem Guthaben wird die Order automatisch abgelehnt und nicht ins Orderbuch aufgenommen.
    20. 17.16. Nutzer erhalten eine E-Mail-Bestätigung bei jeder Orderplatzierung und wenn die Order teilweise oder vollständig ausgeführt wird.
    21. 17.17. Ein verbindlicher Vertrag zwischen Nutzern entsteht, wenn eine Order ausgeführt wird. Der Nutzer trägt die Folgen von Fehlern bei der Orderplatzierung und ist für alle Verpflichtungen und Haftungen aus der Eingabe, Stornierung und Ausführung aller eigenen Orders verantwortlich.
    22. Orderstornierung
    23. 17.18. Nutzer können eine Order nur vor deren Ausführung stornieren (auch bei teilweiser Ausführung nur für den nicht ausgeführten Teil).
    24. 17.19. Gate Technology Ltd. behält sich das Recht vor, Orders zu stornieren, wenn nach Ansicht von Gate Technology Ltd. die Order nicht im Interesse eines fairen und geordneten Marktes ist, als Disziplinarmaßnahme für Defaulter erforderlich ist oder die Order:
      1. 17.19.1. gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt;
      2. 17.19.2. auf Marktmissbrauch hindeutet;
      3. 17.19.3. nicht autorisiert ist;
      4. 17.19.4. einen fehlerhaften Handel darstellt.
    25. 17.20. Nutzer erhalten bei jeder Orderstornierung eine E-Mail-Benachrichtigung.
    26. Trade-Reversals
    27. 17.21. Gate Technology Ltd. behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jede ausgeführte Order zu überprüfen und (soweit möglich) rückgängig zu machen, wenn:
      1. 17.21.1. Gate Technology Ltd. dazu nach geltenden Gesetzen und Vorschriften verpflichtet ist;
      2. 17.21.2. Gate Technology Ltd. dazu durch Anordnung der MFSA oder einer anderen zuständigen Behörde verpflichtet ist;
      3. 17.21.3. die Ausführung durch einen technischen Fehler (böswillig oder nicht) oder einen Verstoß gegen diese Regeln erfolgte;
      4. 17.21.4. der Trade zu einem Preis ausgeführt wurde, der nach Ansicht von Gate Technology Ltd. deutlich vom aktuellen Marktniveau abweicht und offensichtlich fehlerhaft oder mit böswilliger oder unlauterer Absicht platziert wurde;
      5. 17.21.5. der Trade nach Ansicht von Gate Technology Ltd. deutlich von der normalen Handelsgröße des Paares abweicht und offensichtlich fehlerhaft oder mit böswilliger oder unlauterer Absicht platziert wurde; und
      6. 17.21.6. der Trade nach Prüfung eines schriftlichen Nutzerantrags als Fehlertrade eingestuft wurde.
    28. 17.22. Bei Rückabwicklung eines Trades erhalten die beteiligten Parteien eine Mitteilung mit den Gründen für die Rückabwicklung.
    29. 17.23. Ein Nutzer, der glaubt, dass ein Trade fehlerhaft ausgeführt wurde, kann innerhalb von 30 Minuten nach Ausführung eine Rückabwicklung beim Support beantragen und die Details sowie Gründe angeben. Gate Technology Ltd. prüft die Anfrage, kann aber nach eigenem Ermessen die Prüfung ablehnen (ohne Angabe von Gründen), wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind.
    30. Order-Matching
    31. 17.24. Gate Technology Ltd. gleicht Orders nach dem „Price-Time Priority“-Prinzip („PTP“) ab.
    32. 17.25. PTP bedeutet, dass bei Platzierung einer Taker-Order:
      1. 17.25.1. die Taker-Order mit der zeitlich frühesten Maker-Order zum besten verfügbaren Preis im Orderbuch abgeglichen wird;
      2. 17.25.2. falls die Taker-Order dadurch nicht vollständig ausgeführt wird, erfolgt das Matching mit nachfolgenden Maker-Orders zum gleichen Preis in der Reihenfolge ihrer Platzierung;
      3. 17.25.3. falls die Taker-Order dadurch nicht vollständig ausgeführt wird, erfolgt das Matching mit Maker-Orders zum nächstbesten Preis in der Reihenfolge ihrer Platzierung.
    33. 17.26. Dieser Prozess wird wiederholt, bis die Taker-Order vollständig ausgeführt, storniert oder zur Maker-Order wird.
    34. 17.27. Ein Fill erfolgt, wenn eine Maker-Order mit einer Taker-Order abgeglichen wird und ein Trade entsteht.
    35. Liquiditätsgrenzen
    36. Um handelbar zu bleiben, müssen Krypto-Assets ein tägliches durchschnittliches Handelsvolumen über einem von Gate Technology Ltd. festgelegten Schwellenwert und ausreichende Marktteilnahme aufweisen.
    37. Aufzeichnungspflichten
    38. 17.28. Gate Technology Ltd. zeichnet unter anderem folgende Details zu jeder Order auf:
      1. 17.28.1. Name und Identifikationsnummer des Nutzers;
      2. 17.28.2. Kontonummer oder Wallet-Adresse des Nutzers;
      3. 17.28.3. Datum und Uhrzeit der Order;
      4. 17.28.4. Namen und Menge der Krypto-Assets, auf die sich die Order bezieht;
      5. 17.28.5. Preis der Order;
      6. 17.28.6. Ordertyp und Kauf/Verkauf;
      7. 17.28.7. Status der Order.
    39. 17.29. Gate Technology Ltd. zeichnet unter anderem folgende Details zu jeder ausgeführten Order auf:
      1. 17.29.1. Identifikationsnummer des Nutzers, für den die Order ausgeführt wurde;
      2. 17.29.2. Datum und Uhrzeit der Ausführung;
      3. 17.29.3. Namen und Menge der gekauften/verkauften Krypto-Assets;
      4. 17.29.4. Transaktionspreis, d. h. der Preis, zu dem die Order ausgeführt wurde.
    40. 17.30. Für jede Transaktion erhebt und speichert Gate Technology Ltd. die erforderlichen Nutzer- und Begünstigteninformationen, darunter:
      1. 17.30.1. Name und Identifikationsnummer des Nutzers;
      2. 17.30.2. Kontonummer oder Wallet-Adresse des Nutzers;
      3. 17.30.3. Wohn- oder Geschäftsadresse des Nutzers;
      4. 17.30.4. Name des Begünstigten;
      5. 17.30.5. Kontonummer oder Wallet-Adresse des Begünstigten.
    41. Periodische Offenlegungspflichten
    42. Um die Zulassung eines Krypto-Assets zum Handel aufrechtzuerhalten, unterliegen Emittenten solcher Krypto-Assets periodischen Offenlegungspflichten zur Sicherstellung von Transparenz und Anlegerschutz. Die erforderlichen Offenlegungen umfassen:
    43. Regelmäßige Berichterstattung: Emittenten müssen laufend Berichte zum Status und Betrieb des Krypto-Assets vorlegen, einschließlich regelmäßiger Updates zur Projektentwicklung, Performance und relevanten Änderungen.
    44. Jährliche Offenlegung: Emittenten müssen einen jährlichen Bericht mit Finanzinformationen und dem Gesamtstatus des Projekts einreichen, insbesondere für Asset-Referenced Tokens oder E-Geld-Token. Der Bericht soll auch potenzielle Risiken für das Projekt und den Betrieb behandeln.
    45. Wesentliche Änderungen: Emittenten müssen wesentliche Änderungen, die Wert, Funktionalität oder Governance des Krypto-Assets betreffen, umgehend offenlegen. Dazu zählen Änderungen am Whitepaper, der Roadmap oder Governance-Strukturen mit Auswirkungen auf Investoren.
    46. Vorfälle und Probleme: Alle wichtigen Ereignisse wie Sicherheitsverletzungen, rechtliche Schritte oder Governance-Streitigkeiten müssen zeitnah offengelegt werden, um Investoren über Risiken zu informieren.
    47. Transparenz zu Reserven (bei Asset-Referenced Tokens): Emittenten von Asset-Referenced Tokens müssen regelmäßig Updates zu den Reserven hinter den Tokens bereitstellen, einschließlich Details zur Zusammensetzung der Reserve-Assets und wesentlichen Änderungen von deren Wert oder Art.
  18. ABWICKLUNG

    1. 18.1. Alle teilweise oder vollständig ausgeführten Orders werden in Echtzeit durch Belastung und Gutschrift der entsprechenden Mengen von Krypto-Assets und/oder Fiat-Währung, die gemäß Regel 17.14 reserviert wurden, in den jeweiligen Nutzerkonten abgewickelt. Die Abwicklung ist endgültig, sobald die Konten belastet und gutgeschrieben wurden.
    2. 18.2. Abgewickelte Trades werden im Transaktionsverlauf des Nutzers angezeigt.
    3. 18.3. Der oben genannte Prozess erfolgt off-chain.
    4. 18.4. Die Abwicklung eines Trades erfolgt bilateral zwischen den jeweiligen Nutzern, wobei jeder Nutzer als Prinzipal handelt und Gegenpartei des anderen beim jeweiligen Trade ist.
  19. TRANSPARENZ

    1. Pre-Trade-Transparenz
    2. 19.1. Gate Technology Ltd. stellt während des Betriebs der Plattform fortlaufend aktuelle Bid- und Ask-Preise sowie Hinweise auf das Handelsinteresse zu diesen Preisen bereit.
    3. Post-Trade-Transparenz
    4. 19.2. Gate Technology Ltd. stellt so nah wie technisch möglich an Echtzeit und auf nicht-diskretionärer Basis Details zu Preis, Volumen und Zeitpunkt jeder auf der Plattform ausgeführten Transaktion bereit.
  20. GEBÜHREN

    1. 20.1. Ein Nutzer muss Gate Technology Ltd. alle jeweils geltenden Gebühren oder sonstigen Beträge gemäß dem jeweils veröffentlichten Gebührenverzeichnis zahlen. Gate Technology Ltd. informiert die Nutzer rechtzeitig über Änderungen oder neue Gebühren.
    2. 20.2. Gate Technology Ltd. zeigt die jeweils geltende Gebühr vor jeder Transaktion in der Benutzeroberfläche an; die Transaktionsgebühr wird in jeder Bestätigung an den Nutzer ausgewiesen.
  21. PRE-TRADE-RISIKOKONTROLLEN

    1. 21.1. Gate Technology Ltd. implementiert Pre-Trade-Risikokontrollen für alle Orders, sowohl bei Eingang als auch vor Ausführung, um:
      1. 21.1.1. angemessenen Schutz für Nutzer vor Betrug, Fehlverhalten, Fahrlässigkeit oder Fehlern von Gate Technology Ltd. und/oder anderen Nutzern zu bieten;
      2. 21.1.2. Aktivitäten zu erkennen, die vernünftigerweise als Marktmissbrauch gelten oder Elemente davon enthalten;
      3. 21.1.3. Risiken zu mindern und zu verhindern, dass potenzielle Orders ins Orderbuch gelangen, die:
        1. a) einen falschen oder irreführenden Eindruck von Handelsaktivität erzeugen; und
        2. b) Trades zu unlauteren Zwecken ausführen.
    2. 21.2. Zum Schutz der Marktintegrität, zur Risikominderung und zur Vermeidung von Handelsfehlern und störenden Orders wie „Fat Finger“-Fehlern und anderen Ursachen extremer Marktvolatilität hat Gate Technology Ltd. eine Handelskontrollfunktion implementiert, die den Preis einer Limit-Order gegen den letzten Snapshot des besten Bid/Ask für ein Krypto-Asset im Orderbuch validiert. Limit-Orders außerhalb eines von Gate Technology Ltd. für jedes Handelspaar festgelegten Pre-Trade-Risikolimits lösen eine Warnmeldung aus.
  22. MARKTMISSBRAUCH, MARKTDELIKTE, FINANZKRIMINALITÄT, ÜBERWACHUNG UND VERDÄCHTIGE TRANSAKTIONEN

    1. 22.1. Der Nutzer darf sich nicht an irgendeiner Form von Marktmissbrauch, Finanzkriminalität, Marktmanipulation oder anderen Straftaten, Delikten oder rechtswidrigen Aktivitäten beteiligen, einschließlich Insiderhandel, Geldwäsche, unrechtmäßiger Weitergabe, Missbrauch von Informationen (einschließlich Insiderinformationen), Transaktionsmanipulation, Gerätemanipulation, irreführendem Verhalten und Preisverzerrung.
    2. 22.2. Orders und Trades auf der Plattform müssen in gutem Glauben zum Zweck echter Transaktionen erfolgen.
    3. 22.3. Der Nutzer darf Fiat-Geld nur zwischen seinem Konto und vorregistrierten Bankkonten auf eigenen Namen transferieren und muss die einschlägigen Finanzkriminalitäts- und AML-Gesetze einhalten. Der Nutzer muss jeder Informationsanfrage von Gate Technology Ltd. nachkommen.
    4. 22.4. Gate Technology Ltd. verpflichtet sich, faire und geordnete Märkte zu gewährleisten und ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um Marktmissbrauch und Finanzkriminalität zu erkennen, zu überwachen, zu verhindern und zu unterbinden. Gate Technology Ltd. verwendet eigene und Drittsoftware zur Echtzeitüberwachung von Marktmissbrauch, Finanzkriminalität und verdächtigen Aktivitäten und behält sich das Recht vor, als verdächtig eingestufte Trades oder Orders zu stornieren.
    5. 22.5. Bei Verdacht auf Marktmissbrauch oder Finanzkriminalität durch einen Nutzer meldet Gate Technology Ltd. dies unverzüglich den zuständigen Behörden.
  23. STRAFEN

    1. 23.1. Bei Verstoß gegen diese Regeln unterliegt der Nutzer den von Gate Technology Ltd. festgelegten Sanktionen.
    2. 23.2. Die Sanktionen können unter anderem die Sperre oder Beendigung des Nutzerkontos oder andere von Gate Technology Ltd. als angemessen erachtete Maßnahmen umfassen.
    3. 23.3. Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass Gate Technology Ltd. die Sanktionen für Regelverstöße nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern kann.
    4. 23.4. Der Nutzer wird über Änderungen der Sanktionen bei Regelverstößen jeweils informiert.
  24. MASSNAHMEN ZUR WAHRUNG DES FAIREN UND GEORDNETEN HANDELS

    1. Kontrollmaßnahmen
    2. 24.1. Um die Marktintegrität zu wahren, fairen und geordneten Handel zu gewährleisten und die Einhaltung dieser Regeln zu sichern, kann Gate Technology Ltd. folgende Maßnahmen ergreifen:
      1. 24.1.1. Handelssperre verhängen (siehe Regel 13);
      2. 24.1.2. Risikominderungsmaßnahmen anpassen (siehe Regel 21);
      3. 24.1.3. Nutzerzugang zur Plattform sperren oder beenden (siehe Regel 14);
      4. 24.1.4. offene Orders stornieren (siehe Regel 17.18);
      5. 24.1.5. ausgeführte Orders rückgängig machen (Regel 17.21); oder
      6. 24.1.6. alle weiteren Maßnahmen, die Gate Technology Ltd. im Interesse der Nutzer und der Plattform oder zur Wahrung des fairen und geordneten Handels für notwendig erachtet.
    3. Außergewöhnliche Situationen
    4. 24.2. Gate Technology Ltd. kann die unter Regel 24.1 genannten Maßnahmen in außergewöhnlichen Situationen ergreifen, darunter:
      1. 24.2.1. starke Preisvolatilität eines Krypto-Assets;
      2. 24.2.2. bevorstehende Entscheidungen oder Informationen mit erheblichem Einfluss auf den Preis eines Krypto-Assets;
      3. 24.2.3. Änderungen geltender Gesetze und Vorschriften, die die Dienstleistungserbringung von Gate Technology Ltd. beeinflussen oder Korrekturmaßnahmen erfordern; oder
      4. 24.2.4. andere von Gate Technology Ltd. als relevant erachtete Situationen, die den fairen und geordneten Handel gefährden könnten. 1. Notfälle
    5. 24.3. Gate Technology Ltd. kann die unter Regel 21 genannten Maßnahmen bei Notfällen ergreifen, z. B.:
      1. 24.3.1. Ausfall der Plattform oder ihrer Infrastruktur;
      2. 24.3.2. Ausfall des Nutzerzugangs zur Plattform;
      3. 24.3.3. Ausfall der Verwahrungs- oder Abwicklungsinfrastruktur von Gate Technology Ltd.;
      4. 24.3.4. Ereignis höherer Gewalt; oder
      5. 24.3.5. andere Notfälle, die den fairen und geordneten Handel gefährden könnten.
    6. Technische Probleme
    7. 24.4. Gate Technology Ltd. kann die unter Regel 21 genannten Maßnahmen ergreifen, wenn unvorhergesehene technische Probleme die Fähigkeit der Nutzer zur Orderplatzierung oder -stornierung oder den Zugang zur Plattform oder den Betrieb des Orderbuchs oder der Plattform einschränken. Dazu zählen auch böswillige Angriffe auf die Plattform oder auf Dritte, die Dienstleistungen für die Plattform erbringen.
  25. VERWAHRUNG UND SICHERHEIT

    1. Eigentum und Kontrolle
    2. 25.1. Das Eigentum an Fiat-Geld und Krypto-Assets der Nutzer bleibt jederzeit beim Nutzer. Der Nutzer trägt das Verlustrisiko. Keine auf dem Konto eines Nutzers gehaltenen Fiat-Gelder oder Krypto-Assets sind Eigentum von Gate Technology Ltd.
    3. 25.2. Der Nutzer kontrolliert die auf seinem Konto gehaltenen Fiat-Gelder und Krypto-Assets. Vorbehaltlich Ausfallzeiten und geltender Richtlinien kann der Nutzer diese jederzeit durch Überweisung auf sein Bankkonto oder externes Wallet abziehen.
    4. Krypto-Assets
    5. 25.3. Die Krypto-Assets eines Nutzers werden von Gate Technology Ltd. oder dem Verwahrer im Auftrag des Nutzers in einem separaten Nutzer-Krypto-Asset-Wallet gehalten.
    6. 25.4. Krypto-Assets, die Gate Technology Ltd. von Nutzern erhält, werden von Gate Technology Ltd. oder dem Verwahrer sicher gespeichert. Gate Technology Ltd. ist alleiniger Verwahrer der privaten Schlüssel.
    7. 25.5. Gate Technology Ltd. zahlt keine Zinsen auf die für Nutzer gehaltenen Krypto-Assets.
    8. 25.6. Die Krypto-Assets der Nutzer werden in einem Sammelwallet gebündelt. Die Krypto-Assets verschiedener Nutzer sind nicht physisch getrennt, bleiben aber von den eigenen Krypto-Assets von Gate Technology Ltd. getrennt.
    9. Fiat-Geld
    10. 25.7. Das Fiat-Geld eines Nutzers wird von Gate Technology Ltd. im Auftrag des Nutzers in einem separaten Nutzer-Geldkonto bei einer in der EU lizenzierten Bank gehalten.
    11. 25.8. Gate Technology Ltd. zahlt keine Zinsen auf das für Nutzer gehaltene Fiat-Geld.
    12. 25.9. Das Fiat-Geld der Nutzer wird in einem Konto gebündelt. Die Gelder verschiedener Nutzer sind nicht physisch getrennt, bleiben aber von den eigenen Geldern von Gate Technology Ltd. getrennt.
  26. BESCHWERDEN

    1. 26.1. Jede Person kann gemäß dem Beschwerdeverfahren von Gate Technology Ltd. eine Beschwerde zu jedem Aspekt des Betriebs der Plattform einreichen. Gate Technology Ltd. bearbeitet Beschwerden gemäß der auf der Plattform veröffentlichten Beschwerderichtlinie und -verfahren.
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  • Gate Technology Ltd ist ein in Malta eingetragenes Unternehmen mit der Registrierungsnummer C89337, das unter dem Namen „Gate“ firmiert. Gate Technology Ltd ist von der Malta Financial Services Authority (MFSA) als Crypto-Asset Service Provider (CASP) gemäß Artikel 28 des Markets in Crypto-Assets Act (Kapitel 647 der Gesetze Maltas) autorisiert (Autorisierungs-ID: GTEC-25238). Für weitere Informationen zu unseren vollständigen Dienstleistungen besuchen Sie bitte den Abschnitt Über uns.
    WARNHINWEIS: Der Handel mit oder das Halten von Krypto-Vermögenswerten ist mit erheblichen Risiken verbunden und möglicherweise nicht für alle Personen geeignet. Krypto-Vermögenswerte-Märkte können äußerst volatil und illiquide sein und plötzlichen Preisschwankungen unterliegen. Sie können einen Teil oder die gesamte Investition verlieren. Frühere Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Bevor Sie Transaktionen mit Krypto-Vermögenswerten durchführen, sollten Sie Ihre Anlageziele, Ihren Erfahrungsstand, Ihre finanzielle Situation sowie Ihre Risikotoleranz sorgfältig prüfen. Für ausführlichere Informationen zu den Risiken im Zusammenhang mit dem Handel und dem Halten von Krypto-Vermögenswerten lesen Sie bitte unsere vollständige Risikohinweise.